Bert Mettmann Stiftung

Wir bringen Licht in die Dunkelheit...

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STIFTUNGSZWECK DER BERT METTMANN STIFTUNG

Die Bert Mettmann Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts und hat Ihren Sitz in Berlin.

Zweck der Stiftung ist, körperlich behinderte Personen, speziell blinde Personen, Hilfseinrichtungen für Blinde und damit in Verbindung stehende Kosten, die Ausbildung von Hunden für Behinderte und deren Unterhaltung in Deutschland zu fördern und zu unterstützen.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts, indem diesen insbesondere Geld- und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung zu den vorgenannten Zwecken zugewendet werden im Sinne von § 58 Nr. 1 oder 2 AO und die Übernahme von Kosten für Blinde oder stark sehbehinderte Personen, die hilfebedürftig im Sinne § 53 Nr. 1 oder 2 AO sind.

Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 
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